Was kann man so auf die Schnelle anpflanzen

Besuch eines Gartennachbarn: die Amsel

Von neuen Gartennachbarn und auch in alltäglichen Gesprächen über den Zaun hinweg, wird mir oft folgende Frage gestellt: Was kann man so auf die Schnelle anpflanzen, damit der Vorstand nicht so kritisch hinguckt. Weil – es wird viel erzählt von der kleingärtnerischen Nutzung und der Drittellösung. Und – es soll, bitte schön, nicht so viel Arbeit machen. Das Fitnessstudio wartet doch auch noch!

Zugegeben. Dies habe ich eben etwas übertrieben formuliert. Aber so ähnlich wird im Prinzip diese Frage gestellt.
Eine meiner Standardantworten darauf lautet: Nehmen sie sich doch beim nächsten Discounterbesuch ein Säckchen Kartoffeln mit. Im Garten auf ein Beet, alle 30 cm, eine Kartoffel in die Erde. Falls die Kartoffeln nicht ausreichen, kann man sie auch halbieren. Das haben unsere Eltern auch gemacht. Die Reaktion darauf ist immer die gleiche: einhelliges Staunen. – Wachsen die auch wenn die kaputt sind? – Die wachsen! Außer wenn die Wühlmäuse kommen. Und schon sind wir bei meinen Lieblingsthema.

Und für die Kinder können sie im Baumarkt auch ein paar Erdbeeren kaufen. Die sind pflegeleicht. Man muß sich nur bücken um sie zu ernten. Ach übrigens, wenn sie etwas exotisches haben wollen, dann kann ich Ihnen auch Rhabarber empfehlen.
Die Frage die darauf folgt ist immer die gleiche. Was kann man mit Rhabarber machen?
Spätestens an diese Stelle bin ich bei einem weiteren Lieblingsthema: Probieren sie doch auch mal Kürbis. Der gelbe Zentner und der Hokaido. Bei letzteren ist die Schale essbar. Wird einfach mitgekocht, oder so. Ähemm … da gibt es auch noch so etwas wie Schnecken …

Was ich damit belegen will ist: ein Garten ist immer ein mehr oder weniger märchenhaftes Schlaraffenland – für viele Beteiligte.

Die Hessen haben es einfacher

Die Eingangs gestellte Frage nach der Nutzung kann aber auch von einer unerwartet praktischen Seite her angegangen werden. Zumindest in Hessen. Die Wertermittlungsrichtlinie! Diese wurde 2009 in der Ausgabe Nr. 42 auf Seite 2297 ff des Hessischen Staatsanzeigers (Text bei der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner) veröffentlicht.

Mit dieser Richtlinie wird man in der Regel als Mitglied eines Kleingärtnervereins zweimal konfrontiert: am Anfang und am Ende eines Gartenlebensabschnitts.

Am Anfang zahlt man etwas für den Garten, den man übernimmt. Für eine Hütte und auch für vorhandene Pflanzen. Manche Kleingärtner beginnen an dieser Stelle sofort den Garten aufzuräumen und sich einen Sport- und Grillplatz einzurichten. Dann, nach ein paar Jahren oder auch Jahrzehnten will (oder muß) man den Garten zurückgeben. Natürlich will man für all die Mühe, für die Arbeit die man hineingesteckt hat (auch Geld), vom Nachfolger entlohnt werden.
Also – Was ist mein Garten wert? Und das sagt mir der Wertermittler, mit Hilfe der Richtlinie. Die Wertermitlungsrichtline beschreibt unter Punkt 4 welcher Aufwuchs „ … bei üblicher kleingärtnerischer Nutzung – anerkannt … „ wird.

Der Bundesgerichtshof

Unter dem Gesichtspunkt des Eingangs erwähnten „geringen Arbeitsaufwandes“, sind diese Vorgaben sehr interessant. Es werden hauptsächlich Dauerkulturen genannt und dabei kann man zwei Typen unterscheiden. Zum einen sind dies Dauerkulturen die der Erholung dienen und zum anderen werden Dauerkulturen für die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf genannt. Das Stichwort hierzu ist die „kleingärtnerische Nutzung“. Letzteres führt zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2009 und ist unter dem Stichwort Drittellösung vielen Kleingärtnern bekannt.

Die Gartengröße in der Wertermittlungsrichtlinie orientiert sich am Bundeskleingartengesetz (max. 400 m²). Mit den Tabellen der Wertermittlungsrichtlinie und etwas Rechnerei erhält man die flächenmäßigen Größenordnungen der Dauerkulturen für unterschiedlich große Gärten.

Anbau von
Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf

Gartengröße

400 m² 300 m² 200
Anzahl Obstbäume 12 9 6
Anzahl
Beerenobststräucher
32 25 18
Anzahl
Rhabarberpflanzen
4 3 2
Fläche Erdbeeren 50 m² 38 m² 25 m²
Fläche Spargel 8 m² 6 m² 4 m²

Ziergarten und Erholung

Gartengröße

400 m² 300 m² 200
Anzahl Rosen 30 26 15
Anzahl Ziersträucher 7 6 4
Fläche Rasen 60 m² 53 m² 30 m²
Fläche Blumenrabatte 40 m² 35 m² 20 m²

 

Drei Fragen

Unsere Eingangsfrage „Was kann man so auf die Schnelle anpflanzen“ ist also mit der Beantwortung von nachfolgenden drei Fragen beantwortbar:

  1. Die Wertermittlungsrichtlinie beantwortet die Frage: „Welche Pflanzen können bzw. dürfen in den Kleingarten?“
  2. Die Wertermittlungsrichtlinie kann auch die Frage nach dem Aufwand beantworten. Dauerkulturen, so steckt es im Wort selber, müssen nicht jedes Jahr aufs neue angelegt werden. Auf dem ersten Blick erscheint der Aufwand also geringer.
  3. Die dritte Frage nach dem Wieviel, um dem erwähnten Vorstand entgegenzukommen, kann das Urteil des Bundesgerichtshofes beantworten. Ein Drittel des Kleingartens sollte der Eigennutzung zugeordnet werden können.
Die Antwort: ein Baukasten

Zur Beantwortung dieser drei Fragen kann ein schneller Kleingartenbaukasten und die Grundrisszeichnung genutzt werden:
Kleingartenbaukasten

Baukasteninhalt für einen 400 m² großen Garten in Anlehnung an die hessische Wertermittlungsrichtline (2009) zzgl. Laube, Weg und Kompost
Baukasteninhalt für einen 400 m² großen Garten in Anlehnung an die hessische Wertermittlungsrichtline (2009) zzgl. Laube, Weg und Kompost

(Bei den angeführten Pflanzflächen z.B. der Bäume, gehe ich von einem minimalen Pflanzabstand aus. Gleiches gilt auch für die anderen Pflanzen.)

Grundrisszeichnung

Grundrisszeichnung, gedrittelt, für einen 400 m² großen Garten als Baukastenvorlage
Grundrisszeichnung, gedrittelt, für einen 400 m² großen Garten
als Baukastenvorlage

(Die Grundfläche des 400 m² großen Garten ist hier gedrittelt. Damit kann anschaulich die Flächennutzung dargestellt werden.)

 

Aufwuchsvorschlag

Aufwuchsvorschlag in Anlehnung an die hessische Wertermittlungsrichtline (2009) für einen 400 m² großen Garten (Dritteldarstellung) zzgl. Laube, Weg und Kompost
Aufwuchsvorschlag in Anlehnung an die hessische Wertermittlungsrichtline (2009) für einen 400 m² großen Garten (Dritteldarstellung) zzgl. Laube, Weg und Kompost

 

Bei der spielerischen Verschiebung der Bauteile für den 400 m² großen Garten auf die gedrittelte Grundrissfläche wird deutlich: Die Dauerkulturen können einen weit größeren Platz als ein Drittel der Pachtfläche einnehmen.

 

Gleiches gilt auch für das Beispiel eines 300 m² und auch 200 m² großen Garten.

Aufwuchsvorschlag in Anlehnung an die hessische Wertermittlungsrichtline (2009) für einen 300 m² großen Garten (Dritteldarstellung) zzgl. Laube, Weg und Kompost
Aufwuchsvorschlag in Anlehnung an die hessische Wertermittlungsrichtline (2009) für einen 300 m² großen Garten (Dritteldarstellung) zzgl. Laube, Weg und Kompost
Aufwuchsvorschlag in Anlehnung an die hessische Wertermittlungsrichtline (2009) für einen 200 m² großen Garten (Dritteldarstellung) zzgl. Laube, Weg und Kompost
Aufwuchsvorschlag in Anlehnung an die hessische Wertermittlungsrichtline (2009) für einen 200 m² großen Garten (Dritteldarstellung) zzgl. Laube, Weg und Kompost

Damit ist m.E. anschaulich dargestellt, dass in Anlehnung an die Wertermittlungsrichtlinie auch die Erholungsfunktion eines Kleingartens (neben der körperlichen Arbeit) gewährleistet werden kann. Und darüber hinaus kann auch eine nachhaltige Werterhaltung eines Kleingartens gewährleistet sein.

Kartoffeln? und ein Gemüsebeet? – Das artet in Arbeit aus! Aber bitte, die Sieglinde war 2010 die Kartoffel des Jahres.